Google bessert bei Analytics nach
Wie schon im Artikel Abmahnung durch den Einsatz von Google Analytics? geschrieben verstößt Google Analytics in Deutschland massiv gegen geltendes Recht. Datenschutzbehörden haben dies im vergangenen Jahr deutlich angemahnt. Google hat jetzt reagiert und sein Webanalyse-Tool angepasst, so dass zumindest zwei Kritikpunkte entschärft wurden.
Die Neuerungen im Detail:
IP-Kürzung
Ab sofort gibt es die Option IP-Adressen zu kürzen, dazu kann der eingebundene Java-Script angepasst werden.
Wie das geht erfahrt ihr hier.
Opt-out bei Nutzerprofilen
Über ein Browser-Plugin können Webseiten-Besucher der Erstellung von Nutzerprofilen durch Analytics widersprechen.
Fazit
Durch die Nachbesserungen bei Google Analytics ist ein Schritt in die richtige Richtung getan. Ob z.B. die angebotene Browser-Erweiterung tatsächlich ausreicht, um den Widerspruch gegen die Datensammlung wirksam umzusetzen, ist noch zu klären. Vor allem da die Erweiterung nur für ausgewählte Browser angeboten wird, ist der Nutzen fraglich.
Hinzu kommt dass nicht vom Internet-Nutzer verlangt werden kann Browser-Plugins von Drittanbieter zu installieren um eine Erfassung zu widersprechen.
Als Webseitenbetreiber ist die Konfiguration zur IP-Kürzung zu empfehlen um den geltenden Datenschutzgesetzen der EU zu entsprechen.