Wie lange gelten die Bestrafungen (Google Penalty) für Webseiten durch Google?
Sollte Ihre Webseite aus unerklärlichen Gründen stark im Ranking fallen (Position in den Google-Suchergebnisliste) oder gar komplett aus den Index der Suchmaschine verschwinden, so liegt höchst wahrscheinlich ein Google Penalty vor. Und diese sehr wirksamen Strafen gegen Webseiten Betreiber kommen häufiger als einige Webmaster ahnen.
Der Suchmaschinenanbieter Google unterscheidet dabei zwei Arten von Bestrafungen. Algorithmisch ausgelöste Bestrafungen und manuell ausgelöste Bestrafungen. Die Möglichkeiten denen entgegen zu wirken bzw. wieder hinter sich zu lassen unterscheiden sich.
Die Algorithmische Bestrafungen
Die Algorithmische Bestrafungen finden immer dann statt, wenn Google anhand eines Algorithmus automatisch erkennt, dass gegen die Richtlinien für Webmaster verstossen wurde. Diese sind kostenlos auf der Google-Webseite für Webmaster einzusehen oder herunter zu laden und sollten jedem Webseiten-Entwickler oder SEO geläufig sein. Beispiele für ein Verstoß gegen die Webmaster-Richtlinien welche zu einer automatischen Abstrafung führen sind: Content Spamming, Keyword Stuffing, heimliche Java Redirects.
Hat eine Webseite ein Penalty durch Google erhalten, so wird diese in regelmäßigen Abständen automatisch überprüft. Stellt Google fest, dass die algorithmische Abstrafung nicht mehr notwendig ist, so wird die Webseite nach einer Strafzeit (Penalty-Time) wieder entsperrt. Als Webseitenbetreiber ist in so einem Fall notwendig, mögliche Verstöße gegen die Google Webmasterrichtlienien für Webmaster zu beheben und die Seite damit zu „säubern“.
Eine Kontaktaufnahme zum Suchmaschinenanbieter ist nicht notwendig, da keine manuelle Interaktion durch einen Google-Mitarbeiter erfolgen muss.
Die Manuelle Bestrafungen
Unter anderem Cloaking auf der Webseite oder die Verteilung von Schadsoftware (Viren, Würmer, etc.) fallen in diesen Bereich. Ein Vergehen in diesem Bereich werden deutlich länger bestraft, so dauert eine Abstrafung z.B. durch verwendung von unsichtbaren Text (Cloaking) laut dem Google-SEO-Sprecher Matt Cutts 30 Tage.
Webmaster welche ihre Webseite schnell wieder ordentlich im Index aufnehmen lassen möchten, können einen Antrag zur Wiederaufnahme direkt über die Google-Webmaster-Tools an Google stellen. Sind zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei die Ursachen für die manuelle Bestrafung beseitigt (und wurden idealerweise als Grund in dem Wiederaufnahmeantrag genannt), so kommt die Webseite meist schnell wieder in den Index der Suchmaschine bzw. das Ranking Ranking normalisiert sich. Die Bearbeitung eines Antrages zur Wiederaufnahme erfolgt manuell vom Google Spamteamt. Dabei wird geprüft ob die Strafe algorithmisch oder manuell ausgelöst wurde. Nur die manuelle Auslösung als Ursache, kann das Google Spamteam nach erfolgreicher Überprüfung wieder von der Bestrafungssperre befreien.
Algorithmische Bestrafungen können dagegen ausschließlich durch die erneute Berechnung der Algorithmen eleminiert (dies erfolgt bei einem erneuten Besuch des Google-Crawler).
Im folgenden Video erklärt Matt Cutts, Sprecher bei Google für die Bereich SEO und Spam, das Thema.