Anonymus droht der GEMA aufgrund youTube

20. Juni 2011 at 12:33

Der Unmut über die teilweise mafiösen Machenschaften der GEMA und den derzeit geplatzten Verhandlungen zwischen youTube und der Gema sorgen immer mehr für Unmut bei Internet-Benutzern.

Die GEMA ist nie im Jahr 2011 bzw. Internet-Zeitalter angekommen und möchte weiterhin an ihrem undurchschaubaren, veralteten und nicht in der Realität für Verbraucher finanzierbarem Zahlungsmodell fest halten.

Die Hackergruppierung namenes Anonymus hat jetzt ein Drohvideo gegenüber der GEMA online gestellt, welches ihr hier sehen könnt:

Der Inhalt des Videos:

Sehr geehrte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA),
Wir sind Anonymous. Wir beobachten mit Sorge eure überhöhten Forderungen bezüglich urheberrechtlich geschützem Material auf Youtube und anderen Plattformen dieser Art.
Das Resultat ist vielen YouTube-Nutzern hierzulande sicherlich bekannt. Beim Klick auf ein entsprechendes Musikvideo ist nur die Meldung „Leider ist dieses Video […] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat.“ zu lesen.
Anonymous empfindet dieses Vorgehen als eine Einschränkung des freien Informations flusses.
Sie weigern sich offenbar massiv dem Google-Unternehmen die nötigen Rechte einzuräumen, um bestimmte Musik- und Filmtitel in Deutschland zeigen zu dürfen.
Ihren überzogenen Forderungen kann und wird das Unternehmen Google nicht zustimmen können, da es nicht die benötigten Werbeeinnahmen generieren kann.
Wir haben keine Probleme damit, dass sie versuchen den Plattenfirmen und Künstlern einen Gewinn zu verschaffen. Dabei stehen sie sich aber selbst im Weg und dadurch auch den Künstlern.
Musiker brauchen YouTube Videos, das wissen mittlerweise sogar schon die Plattenfirmen.
Denn dies ist eine kostenlose Promotion auf die kein Musiker freiwillig verzichten möchte.
Wenn sich dieses Verhalten nich ändert, sehen wir uns gezwungen, weitere Maßnahmen einzuleiten.
Auch werden wir schon jetzt gewisse Tools verbreiten, mit denen wir es ermöglichen , dass auch gesperrte Video’s von den Nutzern angesehen werden können.
Der Link dazu befindet sich in der Beschreibung des Videos.
Dadurch möchten wir erreichen, dass mit Google eine schnelle Einigung stattfindet.

We are Anonymous.
We are Legion.
We do not forgive.
We do not forget.
Expect us!

Verfällt Resturlaub bei Insolvenz und Übernahme durch neues Unternehmen? – Urteil zum Arbeitsrecht

26. Januar 2011 at 16:42

Verfallen Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers bei einer Insolvenz oder muss dieser durch den neuen Arbeitgeber mit übernommen werden?

Das BGB sagt dazu in § 613a
Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
1) Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

ABER

BGH- Urteil: Urlaubsansprüche verfallen bei Insolvenz

Nach der Pleite einer Firma können frühere Arbeitnehmer für ihren entgangenen Urlaub nicht aus dem Insolvenzgeld entschädigt werden. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch (6. Mai 2009) in Kassel entschieden (Az.: B 11 AL 12/08 R).

Geklagt hatte ein Mann aus Gelsenkirchen, der kurz vor der Insolvenz seiner Firma gekündigt hatte und noch Anspruch auf 28 Urlaubstage hatte. Diese habe er aus betrieblichen Gründen nicht nehmen können. Das Arbeitsgericht hatte, aus seiner Kündigungsklage für den nicht genommen Jahresurlaub aus 2005, den Arbeitgeber zur Zahlung von Urlaubsabgeltung in Höhe von 674 Euro sowie zu Schadenersatz in Höhe von 4.718 Euro verurteilt. Das Unternehmen meldete jedoch im Oktober 2006 Insolvenz an, so dass der Schadenersatzanspruch nicht mehr zur Auszahlung kam.

Die Bundesanstalt für Arbeit wollte die Entschädigung nicht übernehmen. Der 11. Senat des BSG verwies jedoch auf bestehende gesetzliche Regelungen. Danach besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate vor Beantragung der Zahlungsunfähigkeit. Dies sei hier aber nicht erfüllt. Zwar zahlt die Behörde Insolvenzgeld, der Urlaub ist aber vor der Zahlungsunfähigkeit gewesen und habe mit ihr nichts zu tun. Deutschlands oberste Sozialrichter bestätigten das wie schon die beiden Instanzen zuvor. Kündigung und Urlaub stünden nicht im Zusammenhang mit der Insolvenz.

Bundessozialgericht in Kassel: www.bundessozialgericht.de

Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten

20. Oktober 2009 at 21:34

Die Urheberrechtsfibel von Klaus Graf steht zum kostenlosen download als ebook bereit. Das in gedruckter Form immerhin 300 Seiten starke Werk stellt eine Art Kurzkommentar zum UrhG dar. Der Autor ist kein Jurist, beschäftigt sich aber seit vielen Jahren, z.T. leidenschaftlich mit dem Urheberrecht und hält es für grundlegend reformbedürftig.

Der Verlag kündigt das Werk so an:

„Das deutsche Urheberrecht entspricht nicht mehr dem digitalen Zeitgeist, den Bedürfnissen der Netzbürgerinnen und Netzbürger. Nicht nur die Piratenpartei bezweifelt, dass es zukunftstauglich ist. Dieses Buch ist eine bissige Abrechnung mit dem Urheberrechtsgesetz, das den Text vom ersten bis zum letzten Paragraphen allgemeinverständlich erläutert und kritisch auseinander nimmt. Es ist kein gelehrter akademischer Kommentar, sondern eine Streitschrift für digitale Freiheiten und freie Inhalte, die sich vehement gegen eine Verschärfung des Urheberrechts und für eine radikale Reform ausspricht.“

Ein Download lohnt sich.

Quelle: www.internet-law.de