Abmahnung durch den Einsatz von Google Analytics?
Aus gegebenem aktuellen Anlass möchte wir das Thema „Abmahnung durch den Einsatz von Google Analytics?“ aufgreifen. Nach aktuellem Kenntnisstand bzw. Recht-Sprechung ist die Nutzung von Google Analytics nach einem Beschluss der obersten Datenschutzbehörden von Ende November unzulässig und daher auch abmahnbar!
Wann und ob die ersten Abmahnungen an Webseiten-Betreiber versand werden bleibt abzuwarten. Google Analytics ist, auch weil kostenlos, das am häufigsten verwendete Tracking-Tools. Bis auf Weiteres ist der Einsatz dieses Tools allerdings nicht ganz Risiko frei. Der Grund ist dass Google Analytics IP-Adressen speichert und daher dem Datenschutz in Deutschland nicht entspricht da diese als Personen bezogene Daten angesehen werden!
Zitat aus dem Beschluss:
Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:
(…)
Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. (…)
Eine detaillierte Erläuterung gibt es bei it-recht-kanzlei.de, den aktuellen Beschluss der Datenschutzbehörden findet ihr in voller Länge hier
Wir und viele andere Webseiten-Betreiber können nur hoffen, dass Google eine an die deutsche Datenschutz-Situation angepasste Analytics Version auf den Markt bringt. Vergleichbare umfangreiche Tracking-Alternativen sind nur kostenpflichtig erhältlich.